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Entlastungsleistungen - Haushalts- und Gebäudeservice

Gebäude- und Haushaltsservice für alle, auch für Menschen mit Pflegegrad. Für alles in Haus, Wohnung, Haushalt und Garten. Mit dem Angebot auch von Entlastungsleistungen nach § 45a und § 45b SGB XI.

 

Was sind Entlastungsleistungen?

Wenn Menschen wegen Krankheit oder im Alter pflegebedürftig werden und weiterhin ein Leben in vertrauter Umgebung verbringen wollen, ist eine Pflege in den eigenen vier Wänden meist unumgänglich.

 

Wir bieten Ihnen und/oder ihren pflegebedürftigen Angehörigen dazu weitere Hilfe an.

 

Wir erbringen diese Entlastungsleistungen nach § 45a und § 45b SGB IX, z. B. 

  • Begleitung zu Arztterminen, Therapien, Behörden, Einkäufen etc.
  • Medikamentenmanagement, Rezepte anfordern und abholen
  • Stundenweise Entlastung der pflegenden Angehörigen
  • Einkaufsservice und Mithilfe im Haushalt
  • Betreuung und Aktivierung von Demenzkranken
  • Unterstützung bei sozialen Kontakten
  • Krankenhausbesuche – auf Wunsch Kontaktaufnahme mit dem sozialen Dienst
  • Begleitservice zu persönlichen Terminen und kulturellen Veranstaltungen
  • Hilfe bei Schriftwechsel jeder Art (z.B. Antragsstellung für Pflegestufe, Zuzahlungsbefreiung, Patientenverfügung, Papiere ordnen, übersichtlich abheften und beschriften)
  • Vermittlung von Dienstleistern (z.B. Essen auf Rädern, Hausnotruf, ambulante Pflegedienste)
  • Regelmäßige Hausbesuche - wir haben ein professionelles „Auge“ darauf, dass es Ihnen auch dort gutgeht

Welche dieser Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden können, erläutern wir Ihnen gerne in unserem Erstgespräch.


Ab Pflegegrad 1 können Sie von ihrer Pflegekasse für Entlastungsleistungen  monatlich bis zu 125,00 Euro erhalten, auch zusätzlich zum Pflegegeld oder den Sachleistungen. Gemeinsam finden wir die passende Lösung.

 

Anerkennung in Brandenburg ist beantragt!

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